Warum Sie durch eine Renovierung jetzt Tausende von Franken sparen können
In einigen Jahren wird eine umfassende Steuerreform die Art und Weise, wie Schweizer Immobilienbesitzer ihre Renovierungsarbeiten steuerlich geltend machen können, grundlegend verändern.
Die für 2028 geplante Abschaffung des Mietwerts hat auch das Ende der Steuerabzüge für die meisten Arbeiten am Hauptwohnsitz zur Folge.
Konkret bedeutet dies: Eine heute durchgeführte Renovierung kann Ihre Steuerlast noch erheblich reduzieren – während dieselben Arbeiten nach 2028 keinen Anspruch mehr auf einen Steuerabzug begründen.
Dies ist eine einmalige Gelegenheit, Ihre Renovierungsprojekte vorzuziehen.
Die Reform in wenigen Worten verstehen
Derzeit müssen Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, einen Mietwert angeben: ein fiktives Einkommen, das der Miete entspricht, die sie „zahlen würden“, wenn sie ihre eigene Immobilie vermieten würden. Im Gegenzug können sie folgende Beträge abziehen:
- Hypothekenzinsen
- Instandhaltungs- und Renovierungskosten (Fassadenrenovierung, Isolierung, Anstrich, energetische Sanierung usw.)
- Manchmal Ausgaben im Zusammenhang mit Umweltschutz oder Energieeinsparungen
Ab 2028 (voraussichtliches Datum des Inkrafttretens der Reform) wird der Mietwert auf Bundesebene abgeschafft und damit auch die meisten dieser Steuerabzüge für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Einige Kantone können begrenzte Abzüge für energetische Sanierungen beibehalten, aber insgesamt werden die Steuervorteile wegfallen.
Ein konkretes Beispiel: 36’000 CHF mögliche Steuerersparnis
Nehmen wir eine Fassadensanierung im Wert von CHF 120’000 an, die im Jahr 2026 durchgeführt wird.
Der Eigentümer befindet sich in einer Grenzsteuerklasse von 30 % (Bund + Kanton zusammen).
Heute:
Kosten der Arbeiten: CHF 120’000
Möglicher Steuerabzug: CHF 120’000
Geschätzte Steuerersparnis: 120’000 × 30 % = CHF 36’000
Nach 2028:
Kosten der Arbeiten: CHF 120’000
Steuerabzug: 0 CHF
Steuerersparnis: 0 CHF
Unterschied: 36’000 CHF weniger Steuervorteil, wenn die Renovierung nach der Reform verschoben wird.
Welche Arbeiten sollten vor der Reform priorisiert werden?
Um die Steuervorteile zu maximieren, sind bestimmte Arten von Projekten besonders interessant :
1. Perimeterdämmung & energetische Dämmung
Heute sehr oft vollständig steuerlich absetzbar.
Ermöglichen zudem eine langfristige Senkung der Heizkosten.
Werden oft durch kantonale Subventionen gefördert.
2. Fassadensanierungen
Ästhetische und technische Renovierung
Sehr häufig bei Stockwerkeigentum und Einfamilienhäusern
3. Innen-/Außenanstrich & Verputzarbeiten
Klassische Instandhaltungsarbeiten, steuerlich absetzbar
Ideal in Kombination mit anderen Arbeiten, um die Steuerlast im selben Jahr zu optimieren
4. Komplette Renovierungen
Bei älteren oder im Umbau befindlichen Immobilien kann die Durchführung einer umfassenden Renovierung vor 2028 zu erheblichen Steuereinsparungen führen.
Posse, Ihr Partner für Renovierungen
Seit über 40 Jahren begleitet die Groupe Posse Eigentümer in der Romandie bei ihren Projekten in den Bereichen Verputz, Anstrich und Isolierung.
Angesichts der bevorstehenden Reform bieten wir Ihnen Folgendes an:
- Kostenlose Angebote und Schätzung der potenziellen Einsparungen
- Erfahrene Teams vor Ort für alle Ihre Renovierungsarbeiten
Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Projekt optimal planen.
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Mit den Arbeiten, die Sie in den nächsten Jahren durchführen, können Sie Zehntausende von Franken sparen.
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